Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
Sicherheit und Rechtssicherheit für Ihr Unternehmen

Als Arbeitgeber sind Sie nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 gesetzlich verpflichtet, für den Schutz und die Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden zu sorgen.
Das schließt die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) ein – unabhängig von der Branche oder Unternehmensgröße.

Ab wann benötigen Sie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Grundsätzlich immer, sobald Sie mindestens einen Mitarbeitenden beschäftigen.
Die Verantwortung für sichere Arbeitsbedingungen liegt beim Arbeitgeber – die Sifa unterstützt Sie dabei, diese Verantwortung fachkundig und rechtssicher zu erfüllen.

Gerade kleine und mittelständische Unternehmen profitieren von einer externen Fachkraft, weil sie sich nicht um zusätzliche interne Ressourcen kümmern müssen. Sigest übernimmt diese Aufgaben effizient, flexibel und zuverlässig – damit Sie sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

DGUV Vorschrift 2 – Grundbetreuung & betriebsspezifische Betreuung im Überblick:

Die DGUV Vorschrift 2 unterscheidet zwei Betreuungsbestandteile, die Ihr Unternehmen erfüllen muss:

1. Die Grundbetreuung

Die Grundbetreuung bildet das Fundament der sicherheitstechnischen Betreuung. Sie richtet sich nach der Betriebsart und der Mitarbeiteranzahl.
In der Grundbetreuung sind folgende Leistungen enthalten:

Ermittlung von Gefährdungen und Risiken im Betrieb
Erstellung und Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung
Regelmäßige Betriebsbegehungen zur Überprüfung des Arbeitsschutzstandes
Beratung bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen und Arbeitsmitteln
Unterstützung bei der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen (bei Betrieben mit mehr als 20 Mitarbeitenden)

Die Einsatzzeiten für die Grundbetreuung sind in der DGUV Vorschrift 2 verbindlich geregelt und orientieren sich an drei Betreuungsgruppen (I, II, III).

2. Die betriebsspezifische Betreuung

Diese Betreuung ergänzt die Grundbetreuung und berücksichtigt die individuellen Anforderungen und Gefährdungen Ihres Unternehmens. Die Inhalte und der Umfang der betriebsspezifischen Betreuung werden gemeinsam mit Ihnen festgelegt, abhängig von:

Art der Tätigkeiten
Betrieblichen Gefährdungen (z. B. Maschinen, Gefahrstoffe, besondere Arbeitsplätze)
Veränderungen im Betrieb (z. B. neue Arbeitsverfahren oder -mittel)
Besondere Anlässe (z. B. nach einem Arbeitsunfall oder bei behördlichen Auflagen)

Unsere Leistungen in der betriebsspezifischen Betreuung umfassen unter anderem:

Erstellung spezieller Gefährdungsbeurteilungen (z. B. psychische Belastung, Lärm, Gefahrstoffe)
Unterweisungen und Schulungen Ihrer Mitarbeitenden
Erstellung von Betriebsanweisungen und Notfallkonzepten
Begleitung bei Audits und Prüfungen durch Aufsichtsbehörden
Beratung bei der Einführung neuer Technologien und Prozesse

Warum Sigest als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Mit Sigest entscheiden Sie sich für eine maßgeschneiderte Betreuung, die sich an den spezifischen Anforderungen Ihres Unternehmens orientiert – unabhängig davon, ob Sie ein Handwerksbetrieb, eine Industrieanlage oder ein Dienstleistungsunternehmen führen.
Wir bieten:

Rechtskonforme Umsetzung der DGUV Vorschrift 2, des ArbSchG und des ASiG
Kalkulierbare Kosten ohne langfristige Personalbindung
Flexiblen Service – digital und vor Ort
Engagierte Betreuung durch erfahrene Sicherheitsfachkräfte
Sichere Prozesse, zufriedene Mitarbeitende, weniger Ausfallzeiten

Sie kümmern sich um Ihr Business. Wir kümmern uns um Ihre Arbeitssicherheit.

Nehmen Sie noch heute Kontakt zu uns auf – für eine unverbindliche Beratung oder ein maßgeschneidertes Angebot!

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