Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
Sicherheit und Rechtssicherheit für Ihr Unternehmen
Ab wann benötigen Sie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Grundsätzlich immer, sobald Sie mindestens einen Mitarbeitenden beschäftigen.
Die Verantwortung für sichere Arbeitsbedingungen liegt beim Arbeitgeber – die Sifa unterstützt Sie dabei, diese Verantwortung fachkundig und rechtssicher zu erfüllen.
Gerade kleine und mittelständische Unternehmen profitieren von einer externen Fachkraft, weil sie sich nicht um zusätzliche interne Ressourcen kümmern müssen. Sigest übernimmt diese Aufgaben effizient, flexibel und zuverlässig – damit Sie sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
DGUV Vorschrift 2 – Grundbetreuung & betriebsspezifische Betreuung im Überblick:
Die DGUV Vorschrift 2 unterscheidet zwei Betreuungsbestandteile, die Ihr Unternehmen erfüllen muss:
1. Die Grundbetreuung
Die Grundbetreuung bildet das Fundament der sicherheitstechnischen Betreuung. Sie richtet sich nach der Betriebsart und der Mitarbeiteranzahl.
In der Grundbetreuung sind folgende Leistungen enthalten:
✔ Ermittlung von Gefährdungen und Risiken im Betrieb
✔ Erstellung und Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung
✔ Regelmäßige Betriebsbegehungen zur Überprüfung des Arbeitsschutzstandes
✔ Beratung bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen und Arbeitsmitteln
✔ Unterstützung bei der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
✔ Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen (bei Betrieben mit mehr als 20 Mitarbeitenden)
Die Einsatzzeiten für die Grundbetreuung sind in der DGUV Vorschrift 2 verbindlich geregelt und orientieren sich an drei Betreuungsgruppen (I, II, III).
2. Die betriebsspezifische Betreuung
Diese Betreuung ergänzt die Grundbetreuung und berücksichtigt die individuellen Anforderungen und Gefährdungen Ihres Unternehmens. Die Inhalte und der Umfang der betriebsspezifischen Betreuung werden gemeinsam mit Ihnen festgelegt, abhängig von:
✔ Art der Tätigkeiten
✔ Betrieblichen Gefährdungen (z. B. Maschinen, Gefahrstoffe, besondere Arbeitsplätze)
✔ Veränderungen im Betrieb (z. B. neue Arbeitsverfahren oder -mittel)
✔ Besondere Anlässe (z. B. nach einem Arbeitsunfall oder bei behördlichen Auflagen)
Unsere Leistungen in der betriebsspezifischen Betreuung umfassen unter anderem:
✅ Erstellung spezieller Gefährdungsbeurteilungen (z. B. psychische Belastung, Lärm, Gefahrstoffe)
✅ Unterweisungen und Schulungen Ihrer Mitarbeitenden
✅ Erstellung von Betriebsanweisungen und Notfallkonzepten
✅ Begleitung bei Audits und Prüfungen durch Aufsichtsbehörden
✅ Beratung bei der Einführung neuer Technologien und Prozesse
Warum Sigest als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Mit Sigest entscheiden Sie sich für eine maßgeschneiderte Betreuung, die sich an den spezifischen Anforderungen Ihres Unternehmens orientiert – unabhängig davon, ob Sie ein Handwerksbetrieb, eine Industrieanlage oder ein Dienstleistungsunternehmen führen.
Wir bieten:
➡ Rechtskonforme Umsetzung der DGUV Vorschrift 2, des ArbSchG und des ASiG
➡ Kalkulierbare Kosten ohne langfristige Personalbindung
➡ Flexiblen Service – digital und vor Ort
➡ Engagierte Betreuung durch erfahrene Sicherheitsfachkräfte
➡ Sichere Prozesse, zufriedene Mitarbeitende, weniger Ausfallzeiten
Sie kümmern sich um Ihr Business. Wir kümmern uns um Ihre Arbeitssicherheit.
Nehmen Sie noch heute Kontakt zu uns auf – für eine unverbindliche Beratung oder ein maßgeschneidertes Angebot!
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